AGB / ANMELDEBEDINGUNGEN für Unterrichtsleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen inkl. Anmeldebedingungen

GENDER-HINWEIS: Zum leichteren Lesefluss wird nachfolgend auf den Gebrauch aller Geschlechts­formen (weiblich, männlich, divers) verzichtet und grundsätzlich nur die männliche Form verwendet. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung und intendiert keine Ungleichbehandlung.

I. Geltungsbereich/Anmeldung/Vertrag/Teilnehmerzahl/Eigene Erklärung

1.a. Für Unterrichtsverträge (nachfolgend „Vertrag“) zwischen der Inhaberin des Tanzstudio La Fragua, Rosa Martinez, Siebenmorgenweg 10 d, D - 53229 Bonn (Einzelunternehmen, nach­folgend: La Fragua) und dem Teilnehmer von Unterrichtsveranstaltungen, die La Fragua am Unternehmenssitz oder, soweit im Einzelfall vereinbart, an einem anderen Unterrichtsort durchführt, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Unterrichtsanmeldung gültigen Fassung. Vertragssprache ist Deutsch.

b. Die Unterrichtsanmeldung kann schriftlich per Anmeldevordruck (Papierform) oder online auf der La Fragua-Website erfolgen. Beide Anmeldungsformen erfolgen unter Kenntnisnahme und in Anerkennung dieser AGB.
Die Anmeldung verpflichtet bei kostenpflichtigem Unterricht zur Beitragszahlung und ist verbindlich, sofern keine Veranstaltungsabsage nach Pkt. I. 3. erfolgt.
Bei einer Online-Anmeldung wird der Zugang der Anmeldung unverzüglich per E-Mail be­stätigt, die die übermittelten Anmeldedaten enthält. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Anmeldebestätigung (= Erklärung der Vertragsannahme) dar. Die Anmeldebestäti­gung erfolgt durch eine separate E-Mail, sofern diese nicht bereits zusammen mit der Zu­gangsbestätigung der Anmeldungt erklärt wird. Ferner werden die AGB, die Widerrufsbe­lehrung nebst Widerrufsformular und die Datenschutzerklärung an die vom Teilnehmer in der Anmeldung angegebene E‑Mail-Adresse versandt.

c. Mit Zugang der Annahmeerklärung wird ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) in Form eines Unterrichtsvertrages abgeschlossen, mit der Pflicht zur Erteilung des vereinbarten Unter­richts, dem Recht zur Unterrichtsteilnahme und im Falle kostenpflichtigen Unterrichts, gegen Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars. Bei kostenlosen Unterrichtsveranstal­tungen wie z. B. kostenlosen Probestunden, vereinbaren die Parteien, dass der Teilnehmer für diese Form der Dienstleistung nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist.

2. Bei befristeten Kursen/Workshops (WS) muss die Anmeldung spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 8 Personen (max. 15 Pers.), sofern nicht in der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung andere Teilnehmerzahlen angegeben sind. Verspätete Anmeldungen werden nach dem Eingangs­datum bei der Vergabe freier Teilnahmepläztze berücksichtigt.
Unbefristete Kurse finden ab 6 angemeldeten Personen (max. 15 Pers.) statt, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung andere Teilnehmerzahlen an­gegeben sind. Die Anmeldung zu diesen Kursen ist ohne Fristwahrung möglich. Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum bei der Vergabe freier Teilnehmerplätze berücksichtigt.

3. Bei Veranstaltungsabsage mangels ausreichende Teilnehmer, aus Gründen des Dozen­ten (Wahrnehmung eines unvorhergesehenen, einmaligen Fortbildungsangebots, plötzliche Erkrankung, Unfall) oder wegen höherer Gewalt werden angemeldete Teilnehmer, soweit wie möglich, rechtzeitig benachrichtigt. Unter höhere Gewalt wird ein von außen kommen­des, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste ver­nünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden. Gemeint sind Ereignisse, die der Risikosphäre keiner Vertragspartei zuzuordnen sind, sondern von außen auf die Lebensverhältnisse der Allgemeinheit oder einer unbestimmten Vielzahl von Personen einwirken. Fälle höherer Gewalt können mithin bspw. Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Vulkanausbrüche, Orkane, außergewöhnlicher Niederschlag, außergewöhnliches Hochwaser), Kriege, Streiks, Epedemien oder Pandemien sein.

4. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er selbst die Verantwortung für die Teilnahme am Unterricht übernimmt und, dass er auf mitgeführte Wertsachen sowie Geld stets selbst und eigenverantwortlich achtet. Ferner erklärt er, dass seine angegebenen Anmeldedaten im Computer des Tanz­studio La Fragua, konform nach DSGVO, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

II. Beitragszahlung/Zahlungsart/Fristen/Verzug/Preise

1.a. Monatsbeiträge für unbefristete Kurse basieren auf einer Mischkalkulation. Sie sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Mindestlaufzeit des Vertrages (12, 6, 3 Monate) sowie unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Zeit (La Fragua-Schulferien, gesetz­liche NRW-Feiertage) umgerechnet und stellen einen entsprechenden Anteil (1/12, 1/6, 1/3 Anteil) des zu zahlenden Honorar-Gesamtpreises für die jeweilige Mindestlaufzeit dar. Monatsbeiträge sind daher auch während der unterrichtsfreien Zeit zu bezahlen. Der je­weilige Monatsbeitrag ist per Überweisung spätestens zum Ersten des Monats zu zahlen.

b. Beiträge für befristete Kurse/WS sind in voller Höhe per Überweisung zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens eine Woche vor der ersten Unterrichtseinheit der jeweiligen Unterrichtsveranstaltung erfolgt sein.

c. Beiträge für kostenpflichtige Probemonate oder Probestunden sind jeweils in voller Höhe per Überweisung zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eine Barzahlung vereinbart wird. Die Zahlung per Überweisung muss spätestens einen Tag vor der ersten Unter­richtseinheit des Probemonats bzw. vor dem Probestunden-Termin erfolgt sein.

d. Die Überweisung von Beiträgen für kostenpflichtigen Unterricht (z. B. Monats­beiträge für unbefristete Kurse, Beiträge für befristete Kurse/WS, Probestunde) hat auf das dem Teilnehmer genannte Konto › mit Angabe des Namens der Unterrichts-Veranstaltung, des/r Unterrichts-Wochentags/e oder ggf. des Veranstaltungs-Zeitraums zu erfolgen.

2. Verspätete Überweisungen von Beiträgen für befristete Kurse/WS, Probemonate oder Probestunden werden nach dem Datum des Eingangs auf das Konto von La Fragua bei der Vergabe freie Teilnehmerplätze berücksichtigt.

3. Liegt Zahlungsverzug vor, fallen Mahnkosten i. H. v. 1,50  € für das Mahnschreiben an. Dem Beitragsschuldner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.

4. Die Kosten für Unterrichtsleistungen richten sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preisliste ›. Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzliche MwSt.

III. Probestunde/Probemonat/Kostenverrechnung

1a. Neben der einmaligen Teilnahme an einer der angebotenen kostenlosen Probestunden innerhalb eines Jahres sind Probestunden zum bei der Anmeldung geltenden Preis › nur bei unbefristeten Kursen (nicht bei befristeten Kursen oder WS) möglich.

b. Bezahlte Probestunden werden bei einer Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Probetermin mit dem jeweiligen ersten Kurs-Monatsbeitrag verrechnet.

2a. Für unbefristete Anfängerkurse (Stufe A) kann maximal ein Probemonat zum im Zeit­punkt der Anmeldung geltenden Probemonats-Preis belegt werden. Der Probemonat um­fasst mindestens 3 UE. Die Dauer einer UE richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.

b. Der bezahlte Probemonats-Betrag wird bei einer Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Probemonat mit dem zu zahlenden Gesamtpreis des Anfängerkurses verrechnet.

IV. Unterrichtsversäumis/-ausfall/Nachholtermine

1. Unterrichtsversäumnis des Teilnehmers geht zu seinen Lasten, sofern La Fragua den Un­terricht vertragsgemäß anbietet und nicht selbst gehindert ist, diesen durchzuführen.

2. Hat La Fragua den Unterrichtsausfall zu vertreten, wird der ausgefallene Unterricht schnellstmöglich und zeitnah nachgeholt. Der/die Nachholtermin/e sowie ggf. erforder­liche Ausweichtermine werden den betroffenen Teilnehmern frühestmöglich bekannt ge­geben. Alternativ können diese Teilnehmer die ausgefallenen Unterrichts­einheiten auch in einem anderen gleichwertigen Kurs wahrnehmen.

V. Teilnahmeabsage befristete Kurse, WS/Form/Beitragserstattung/Kosten

1. Die Teilnahmeabsage angemeldeter Teilnehmer von befristeten Kursen / WS kann in schrift­licher Form oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. In der Absage anzuführen sind Vor- und Nachname, Wohnadresse und Telefon-Nr. (Festnetz oder Mobil) des Absagenden sowie der Kurs / WS-Name, der Veranstal­tungstag oder ggf. der Veranstaltungszeitraum.

2a. Angemeldeten Teilnehmern befristeter Kurse / WS, die bis 3 Wochen vor Veranstal­tungsbeginn ihre Teilnahme absagen, wird der bereits gezahlte Beitrag, abzgl. einer Be­arbeitungsgebühr i. H. v. 5,– €, erstattet. Erfolgt die Absage bis 12 Tage vor Veranstal­tungsbeginn wird der bereits gezahlte Beitrag zu 75 %, bei Absage bis 1 Woche vor Be­ginn zu 50 % erstattet, jeweils abzgl. einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,– €. Danach ist eine volle Beitragserstattung abzgl. der genannten Bearbeitungsgebühr nur durch Stellen eines Ersatzteilnehmers möglich. Stellt der Absagende einen Ersatzteilnehmer vor Veran­staltungsbeginn, bleibt er zur vollen oder anteiligen Beitragszahlung verpflichtet, wenn der Ersatzteilnehmer den geschuldeten Beitrag nicht oder nicht vollständig spätestens am Tag des Veranstaltungsbeginns und vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde zahlt.

b. Ist der Beitrag für den befristeten Kurs / WS zum Zeitpunkt der Absage noch nicht ent­richtet, bleibt der absagende Teilnehmer, sofern er nicht vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer stellt, der vor Veranstaltungsbeginn den geschuldeten Beitrag zahlt, zur Zahlung des Beitrags weiterhin verpflichtet. Die Höhe des geschuldeten Beitrags bestimmt sich in entsprechender Anwendung der Aus­führungen zu Pkt. V 1a. nach dem Zeitpunkt der Teilnahmeabsage.

3. Dem absagenden Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass durch seine Absage kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden sei.

VI. Unterrichtsfreie Zeit (Schulferien/Feiertage/Dozentengründe)

Während der La Fragua-Schulferien & NRW-Feiertagen › findet kein Unterricht statt.
Der Dozent hat zudem das Recht, den Unterricht bei unbefristeten Kursen für insg. 2 Wochen im Jahr – z. B. wegen Fortbildung, plötzlicher Erkrankung – ausfallen zu lassen.
Die jeweiligen (Ferien-, Feiertags-, Dozenten-) Termine werden frühzeitig bekanntgegeben und sind von den Teilnehmern stets zu beachten.

VII. Vertragslaufzeit & Anzahl der Unterrichtseinheiten
Automatische Vertragsverlängerung & 1-Monatstarif
Kündigung/-sfrist/-sform/Altverträge

1. Verträge für befristete Kurse/WS, für einen Probemonat, eine Probestunde oder für eine oder mehrere Stunden Einzel-/Privatunterricht enden aufgrund vereinbarter spezifischer Termine oder Zeiträume zur Erteilung des Unterrichts (Dienstleistung) durch Zeitablauf (mit Ende der letzten Unterrichtseinheit am letzten Unterrichtstag). Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nicht erforderlich und ausgeschlossen.

2a. Bei unbefristen Kursen wird für den Vertrag eine Mindestlaufzeit (nachfolgend: MLZ) von 12, 6 oder 3 Monaten vereinbart. In der MLZ von 12 Monaten werden mindestens 38 Unterrichtseinheiten (nachfolgend: UE), in der MLZ von 6 Monaten mindestens 19 UE und in der MLZ von 3 Monaten mindestens 9 UE durchgeführt. Die Dauer der einzelnen UE (90, 60 oder 45 Min.) richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.

b. Der Vertrag für unbefristete Kurse mit vereinbarter Mindestlaufzeit (nachfolgend: MLZ) kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der MLZ gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der MLZ automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

3a. Im Falle der automatischen Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit gilt für das zu zahlende Honorar der zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweilige 1‑Monatstarif, wobei mindestens 3 UE pro Monat geleistet werden. Die Dauer der einzelnen UE (90, 60 oder 45 Min.) richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.

b. Um weiterhin einen günstigeren Preis als Monatsbeitrag für unbefristete Kurse zu erhal­ten, muss der Teilnehmer – bei Minderjährigen der/die gesetzliche/n Vertreter – von sich aus den bestehen­den Vertrag spätestens einen Monat vor Ende der MLZ kündigen und eine neue Anmeldung für unbefristete Kurse im Rahmen eines neuen Vertrages mit einer MLZ von 12, 6 oder 3 Monaten vornehmen.

c. Bei Altverträgen für unbefristete Kurse, die vor dem 01.03.2022 mit einer Vertragslauf­zeit von 3 Monaten abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende (31.03./30.06./30.09./31.12.) gekündigt werden.

3. Die Kündigung von Verträgen vor und nach dem 01.03.2022 kann auf der Website des Tanzstudio La Fragua, in Textform (z. B. per E-Mail) oder in schriftlicher Form erfolgen.

4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

VIII. Informationen für Verbraucher (§ 13 BGB) zur
außergerichtlichen Streitbeilegung

1. Die EU-Komission stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung die OS‑Plattform bereit, erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr 

Die La Fragua E-Mail-Adresse lautet: lafragua-bonn(aet)hotmail.de

2. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Rosa Martínez (Inh. des Tanzstudio La Fragua) ist zur Teilnahme an einem Streitbei­legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

3. Information nach Entstehen der Streitigkeit gemäß § 37 VSBG

Falls zwischen Ihnen als Verbraucher und Rosa Martínez (Inh. des Tanzstudio La Fragua) eine Streitigkeit über einen Vertrag entstanden ist und diese nicht beigelegt werden konnte, wird vorsorglich bereits hier hingewiesen auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:

Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein / Website: https://www.verbraucher-schlichter.de 

Rosa Martínez (Inh. des Tanzstudio La Fragua) ist zur Teilnahme an einem Streitbei­legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

(Stand: Februar 2022)

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